 | AGB
 Hier können Sie die AGB herunterladen, die für unseren Standort Salzburg gelten.  | |
| ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
 § 1 Allgemeine Bedingungen
Unsere Lieferungen Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für zukünftige Verträge, Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Bestellers sind unwirksam, wenn nicht sofort nach Zusendung unserer Auftragsbestätigung diesen Bedingungen schriftlich widersprochen wird. Jede Abweichung von den nachstehenden Bedingungen, Nebenabreden und Zusagen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich schriftlicher Bestätigung.
§ 2 Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern eine Bindung nicht ausdrücklich erwähnt ist. Dies gilt auch hinsichtlich der Preisangaben, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten. An allen Unterlagen unserer Angebote behalten wir uns Eigentums- und Urheberrecht vor. Die Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden. Technische und gestalterische Verbesserungen unserer Ware bleiben vorbehalten. Materialien können unterschiedliche Qualitäts- und Farbschattierungen aufweisen, Farbabweichungen sind hinzunehmen.
§ 3 Auftragsannahme
Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware und bei einem finanzierten Kauf an die Bestellung (Vertragsangebot) drei Wochen gebunden. Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat. Abweichend von Nummer 2 kommt der Vertrag schon vor Ablauf der Dreiwochenfrist zustande, wenn der Vertrag beiderseits unterschrieben wird, oder der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebots) erklärt oder der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden. Verkaufsangestellte sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Die Auftragsabwicklung erfolgt bei uns mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung, das Einverständnis zur Speicherung der notwendigen Daten ist mit der Auftragserteilung gegeben.
§ 4 Preise
Unsere angegebenen Preise in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen MwSt. ausschließlich Versand- und Verpackungskosten. Für Lieferungen unter Euro 1.500,00 behalten wir uns den Versand per Nachnahme auf Kosten des Bestellers vor. Sollten sich nach dem Zeitpunkt der Auftragsannahme die Preise unserer Zulieferanten, Wahrungsparitäten oder Zoll und Einfuhrgebühren ändern, so sind wir zu einer entsprechenden Preisanpassung berechtigt. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt Versand, Verpackung und eventuell angefallene Zoll und Einfuhrgebühren im Auftrag und auf Kosten des Bestellers.
§ 5 Lieferung
Lieferfristen und Termine gelten mit der branchenüblichen Toleranz als vereinbart, es sei denn, dass wir schriftlich eine Lieferzusage als verbindlich gekennzeichnet haben. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbar, ist diese Frist oder Termin erneut zu vereinbaren. Bei höherer Gewalt und anderen unvorhersehbaren Hindernissen, wie z.B. Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung oder Liefersperre seitens des Herstellers tritt Lieferverzug nicht ein. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Nachfrist, sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluß gilt nicht, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns, einen unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten herbeigeführt wurde. Teillieferungen sind zulässig. Bei Abrufaufträgen gilt jede Teillieferung als ein besonderes Geschäft.
§ 6 Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Die Gefahr geht mit Übergabe an Bahn, Post, Spedition, Frachtführer usw. auf den Auftraggeber über. Bei Lieferung und Montage durch uns geht die Gefahr mit dem Einbau auf den Käufer über. Verzögert sich die Versendung wegen Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Der Besteller ist verpflichtet, gelieferte Waren anzunehmen, wobei auch Teillieferungen zulässig sind. Auf Wunsch des Bestellers schließen wir die von diesem verlangte Versicherung auf dessen Namen und dessen Kosten ab.
§ 7 Gewährleistungen und Haftung
Die von uns gelieferten und gefertigten Produkte sind so hergestellt, daß sie die ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften haben und nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit zu dem gewöhnlich oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
Holz ist ein Naturmaterial. Das Auftreten von leichten Rissbildungen und Veränderungen der Oberflächen sind klimatisch und materialbedingt normal und somit kein Reklamationsgrund.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.
Der Besteller hat uns Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Waren, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung der fehlerhaften Waren oder Ersatzlieferung; mangelhafte Liefergegenstände sind auf Kosten des Bestellers an uns zu versenden. Dabei hat uns der Besteller die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere die beanstandeten Gegenstände kostenfrei zur Verfügung zu stellen, andernfalls entfallen seine Ansprüche.
Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig ; erst bei mehrfach fehlgeschlagener Nachbesserung können sonstige Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Falls der Besteller verlangt, daß Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unserem Standardsätzen zu bezahlen sind. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Komponenten wie speziell vom Besteller ausgewählte Holzarten und deren speziellen Eigenschaften usw., die einer nach ordnungsgemäß erfolgter Inbetriebnahme natürlichen Abnutzungen unterliegen. Auf unsere Kosten ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Nur wenn wir unseren Nachbesserungs- und Ersatzlieferpflichten nicht nachkommen, steht dem Besteller nach seiner Wahl ein Wandlungs- oder Minderungsrecht zu.
Die Einsendung der beanstandeten Ware muß in Original- oder fachgerechter Verpackung erfolgen. Ergibt sich bei der zum Zweck der Beanstandung erfolgten Rücksendung von Waren, daß die Beanstandung zu Unrecht erfolgt ist, so sind wir berechtigt, eine angemessene Vergütung für die Prüfung der Ware zu verrechnen. Durch etwaige, seitens des Bestellers oder Dritter, vorgenommene Änderungen oder Eingriffe an dem Vertragsgegenstand wird unsere Haftung aufgehoben.
Für Waren, die von Unterlieferanten bezogen werden, beschränkt sich die Gewährleistung auf den Umfang der Garantiebedingungen der Herstellerfirmen.
Zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung sind wir nur dann verpflichtet, wenn der Besteller seine Vertragsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Ohne unsere schriftliche Zustimmung sind Ansprüche, die sich gegen uns richten, nicht abtretbar und können nur vom Besteller geltend gemacht werden.
§ 8 Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für indirekte oder Folgeschäden sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens schriftlich bestätigter Eigenschaften, zwingend gehaftet wird.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die dem Verwender aus jedwedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den verkauften und gelieferten Waren vor. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit)Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das (Mit)Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig nach dem Rechnungswert auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt unser (Mit)Eigentum unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten oder zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund ( Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltware entstehenden Forderungen. ( einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Besteller ist bereits jetzt widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf unsere Aufforderung hin hat der Besteller die Abtretung offen zulegen, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen vorzulegen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten trägt der Besteller.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware liegt - soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 10 ZAHLUNG
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Waren und Leistungen sofort bei Lieferung bzw. Übergabe an den Besteller zahlbar. Bei Nichteinhaltung berechnen wir 6% Zinsen über dem gültigen Diskontsatz als Verzugsschaden. Weiterer Verzugsschaden kann geltend gemacht werden. Sollte der Besteller bei Lieferung und Übergabe den vereinbarten Kaufpreis nicht entrichten, ist der Verwender berechtigt, die Ware wieder mitzunehmen; Transportkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Der Besteller ist mit der Kaufpreiszahlung vorleistungspflichtig; Lieferung erfolgt nur nach vorheriger Kaufpreiszahlung.
Zurückbehaltungsrechte kann der Besteller nicht geltend machen. Eine Aufrechnung kann der Besteller nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung vornehmen Etwaige Forderungen des Verwenders, auch gestundete, werden bei Zahlungsverzug, Zahlungsschwierigkeiten, Einleitung von Konkurs oder Vergleichsverfahren sofort fällig.
§ 11 Rücktritt
Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Für die Warenrücknahme gilt Nummer X.
§ 12 Warenrücknahme
Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten usw. Ersatz in entstandener Höhe.
Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:
Für Möbel, mit Ausnahme von Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung:
i. d. 1. Hj. (10)… v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 2. Hj. (15)… v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 3. Hj. (25)… v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 4. Hj. (30)… v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 3. J. (50)… v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 4. J. (60)… v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 5, J. (65)… v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 6. J. (70)… v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
Für Polsterwaren beträgt die Wertminderung bei Rücktritt und Rückgabe nach Lieferung:
i. d. 1. Hj. (15)… v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 2. Hj. (20)… v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 3. Hj. (25)… v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 4. Hj. (35)… v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
i. d. 3. J. (50)… v.H. des Kaufpreises ohne Abzüge
Gegenüber unseren pauschalen Ansprüchen bleibt dem Käufer der Nachweis offen, dass dem Verkäufer keine oder nur eine geringere Einbuße entstanden ist.
Die Nummern 1 und 2 gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach den §§355 ff. BGB.
§ 13 Fernabsatzverträge
Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Tele- und Mediendienste) zu Stande gekommen sind, kann der Käufer binnen einer Frist von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag widerrufen.
Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Käufer.
Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muss schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen.
Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei: Kaufverträgen über die Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung geeignet sind.
Im Fall des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware an den Verkäufer (Anschrift Musterfirma) zurückzusenden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 500 EUR hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Hat der Käufer eine Verschlechterung der Ware, deren Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten, so hat er dem Verkäufer die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen.
Bei einem Kreditverkauf entfällt im Fall des wirksamen Widerrufs auch die Bindung an den Kreditvertrag.
Im Übrigen bleiben die Vorschriften der §§312b bis 312f BGB (Fernabsatzverträge) hiervon unberührt.
§ 14 Sonstiges
Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeiten, Verzug, Verletzungen von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubte Handlung - auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Bestellers stehen- werden ausgeschlossen. Es sei denn, wir haften in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt schon hiermit als durch eine neue, wirksame ersetzt, die möglichst den selben rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck erfüllt. Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform um Gültigkeit zu erlangen.
§ 15 Erfüllungsort – Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Salzburg, Österreich.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist Salzburg.
Die Rechtsbeziehung zwischen uns und dem Besteller unterliegen unter Ausschluß etwaiger anderer nationaler Rechte allein auf dem Recht von Österreich. Die Anwendung des internationalen Kaufrechts ( EGK / EKAG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Stand 2008 | |
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