Design & Manufaktur

Umwelt

Teakholz - Herkunft und Verarbeitung

Holzprodukte aus Teakkholz


Willkommen auf unserer Website!


Wir sind stolz darauf, hochwertige Möbel aus bestem Teakholz von den Plantagen Javas / Indonesien anzubieten. Unsere Möbel werden vor Ort, wo der Rohstoff wächst, von unseren erfahrenen Schreinern hergestellt. Dadurch können wir nicht nur die lokale Wirtschaft unterstützen, sondern auch sicherstellen, dass unsere Möbel von höchster Qualität sind.


Für unsere Möbel verwenden wir ausschließlich Holz aus Aufforstung, das umweltverträglich und mit Herkunftsnachweis ist. Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber der Natur und den Menschen bewusst und setzen uns für eine nachhaltige und faire Produktion ein. Unsere Schreiner sind seit vielen Jahren bei uns beschäftigt und verdienen überdurchschnittliche und regelmäßige Löhne, um ein gutes Leben für sich und ihre Familien zu ermöglichen.


Bei MOEBEL KOLONIE gibt es weder Kinderarbeit noch Tagelöhner. Wir sind stolz darauf, unseren Kunden Produkte anzubieten, die nicht nur schön und langlebig sind, sondern auch ethisch einwandfrei hergestellt wurden. Alle von uns in die EU importierten Teakholzmöbel sind bereits seit vielen Jahren SVLK-zertifiziert und erfüllen somit auch die strengen Auflagen der EU-Kommission / des FLEGT-Aktionsplans.


Mit einem Möbelstück von MOEBEL KOLONIE erhalten Sie nicht nur ein zeitlos elegantes und hochwertiges Produkt, sondern auch ein Stück Verantwortung und Nachhaltigkeit. Wir garantieren Ihnen, dass unsere Holzprodukte aus Teakholz einen Herkunftsnachweis haben und dass wir uns stets bemühen, die höchsten Standards in Bezug auf Umwelt- und Sozialverträglichkeit zu erfüllen. Informieren Sie sich auf unsere Website, um mehr über unsere Möbelkollektion und unsere Philosophie zu erfahren.







Teakholz Informationen!


Teakholz ist wertvoll, langlebig und umweltverträglich


Auf unserer Website bieten wir Ihnen auch Informationen über das hochwertige Hartholz Teak an. Teakholz ist weltweit bekannt und hat sich in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten nachwachsenden Rohstoffe etabliert. Die Beliebtheit des Holzes ist auf seine zahlreichen Vorteile zurückzuführen.


Teakholz wird global in Plantagen angebaut und hat den Vorteil, dass es auf nährstoffarmen Böden und mit wenig Wasser wachsen kann. Es ist ein genügsamer Baum und daher sehr nachhaltig. Die starke Nachfrage nach Teakholz ist verständlich, da es sich perfekt für den Möbelbau, Bootsbau, Treppen und Fenster oder im Innenausbau eignet. Teakholz ist edel und hochwertig.


Die Vorzüge von Teakholz sind vielfältig und überzeugend. Teakholz hat von Natur aus eine schöne Färbung und Maserung, ist extrem hart und widerstandsfähig. Teakholz wird weltweit in Plantagen angebaut, von Südostasien über Indien, Afrika bis Lateinamerika. Teak ist der Plantagenbaum und wächst ungewöhnlich schnell. Bereits nach 20 Jahren kann ein Stammdurchmesser von 35-40 cm erreicht werden. Teakholz ist außergewöhnlich vielseitig und qualitativ hochwertig, hat eine sehr robuste Oberfläche, ist langlebig und haltbar und hat einen sehr geringen Verzug.


Besonders begehrt sind Tische, Stühle, Bänke, Schränke, Kommoden, Regale und Betten aus Teakholz. Auch Kleiderschränke und Badmöbel wie Waschtische und Schränke aus Teak erfreuen sich großer Beliebtheit, da sie wasserabweisend und widerstandsfähig sind. Gartenmöbel aus Teak sind einfach wunderbar und sorgen für eine gemütliche Atmosphäre..


Wenn Sie nach hochwertigen und langlebigen Möbeln suchen, dann ist Teakholz die perfekte Wahl für Sie. Besuchen Sie unsere Website, um mehr über unser Angebot an Teakholzmöbeln zu erfahren und überzeugen Sie sich von der Qualität und Schönheit dieses einzigartigen Materials. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und beraten Sie bei der Auswahl der richtigen Möbel für Ihr Zuhause oder Ihren Garten.



SVLK zertifizierte HolzprodukteSVLK zertifizierte Holzprodukte

SVLK zertifizierte Holzprodukte

Indonesien ist Member der FLEGT Partnerländer

Die EU Kommission hat im Sommer 2016 der Aufnahme von Indonesien in die Liste der FLEGT-Partnerländer (Forest Law Enforcement, Governance and Trade) zugestimmt.

Voraussetzung hierfür war die Anerkennung des indonesischen Lizensierungssystem Sistem Verfikasi Legalitas Kayu (SVLK). Mit diesem System wird die Legalität des verwendeten Holzes nachgewiesen.

Nach Angaben der EU Kommission kann Indonesien damit ab 15. November mit der Ausstellung von Lizenzen im Rahmen des EU Aktionsplans FLEGT an Holzexporteure beginnen.

Eine Bestätigung, dass das Lizensierungssystem die von Indonesien mit der EU im Voluntary Partnership Agreement (VPA) festgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt, hatte Indonesiens Präsident Joko Widodo bereits am 21. April von der EU Kommission und dem Rat der Europäischen Union im Rahmen eines Besuchs in Brüssel erhalten.

Mit der Entscheidung der EU Kommission wird verdeutlicht, dass die SVLK zertifizierten Holzprodukte aus legaler, umweltschonender Holzwirtschaft stammen.

FLEGT ist der EU Aktionsplan gegen illegalen Holzeinschlag und Handel mit Produkten aus Holz ohne Herkunftsnachweis.

Ab März 2013 gilt: Wer Holz und Holzprodukte als Erster in der EU auf den Markt bringt, muss deren legale Herkunft nachweisen. Dazu müssen die europäischen Unternehmen eine effiziente und strenge Rückverfolgung der Handelsketten ermöglichen. Dies haben wir durch die Zertifizierung unserer Holzprodukte erfolgreich realisiert.

FLEGT-Vereinbarungen wurden bislang mit der Republik Kongo, der Republik Kamerun, der Zentralafrikanischen Republik, Indonesien und Liberia ausgehandelt. Wie die Kontrollen der Holzeinfuhren genau ablaufen, regeln in jedem EU-Land nationale Gesetze.

In Deutschland ist im Juli 2011 deshalb das sogenannnte Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG) verabschiedet worden.

Mensch und Umwelt
Mensch und Umwelt

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Mensch und Umwelt ist für uns selbstverständlich und ist die Voraussetzung für eine glückliches und erfolgreiches Leben im Miteinander. Wir haben viele Jahre in Indonesien gelebt und kennen, schätzen und achten sowohl diese wunderbaren Menschen als auch dieses schöne Land. Die hoch entwickelte Handwerkskunst gab vor vielen Jahren den Anstoß diesen Lifestyle nach Deutschland zu bringen.

Unsere Mitarbeiter

Viele unserer Mitarbeiter sind seit vielen Jahren bei uns.

Unsere Produkte werden noch in Handarbeit von unseren Schreinern hergestellt. Die Produktionsmethoden sind traditionell. Die Produktionsbedingungen können mit gutem Gewissen als sehr gut bezeichnet werden.

Unsere Mitarbeiter
Hochwertige Möbel
Hochwertige Möbel
Naturmaterialien

Wir verarbeiten Naturmaterialien wie z.B. altes und neues Teakholz sowie Bambus, Seegras, Rattan und andere Naturmaterialien. Unser Teakholz stammt von den Plantagen Indonesiens. Unsere Teakholzmöbel sind SVLK zertifiziert (System Verification Legality Wood) und EU-FLEGT konform.

Naturmaterialien

Infos zum EU-Aktionsplan "FLEGT"

Die EU Kommission hat der Aufnahme von Indonesien in die Liste der FLEGT-Partnerländer (Forest Law Enforcement, Governance and Trade) zugestimmt.
Voraussetzung hierfür war die Anerkennung des indonesischen Lizensierungssystem Sistem Verfikasi Legalitas Kayu (SVLK).

Mit diesem System wird die Legalität des verwendeten Holzes nachgewiesen. Eine Bestätigung, dass das Lizensierungssystem die von Indonesien mit der EU im Voluntary Partnership Agreement (VPA) festgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt, hatte Indonesiens Präsident Joko Widodo bereits am 21. April von der EU Kommission und dem Rat der Europäischen Union im Rahmen eines Besuchs in Brüssel erhalten.

Mit der Entscheidung der EU Kommission können indonesische Holzprodukte künftig ohne die im Rahmen der Europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR) festgeschriebenen Dokumente und Einzelnachweise zur Legalität importiert werden.

Wichtige Informationen zum EU-Aktionsplan FLEGT zur vermeidung von illegalem Holzimport

Handel mit Holz aus legalem Einschlag

Die Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung ist auf der Grundlage des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (HolzSiG) zuständig für die Prüfung von FLEGT-Genehmigungen und die Kontrolle von Überwachungsorganisationen sowie von Marktteilnehmern im Rahmen der Anwendung der EU-Holzhandelsverordnung

FLEGT-Genehmigungssystem für Holzeinfuhren aus Partnerländern

Zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des Handels mit Holzprodukten illegaler Herkunft beschloss die Europäische Union (EU) im Mai 2003 den Aktionsplan zur "Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor" (FLEGT-Forest Law Enforcement, Governance and Trade). Dieser Aktionsplan sieht den Abschluss von freiwilligen Partnerschaftsabkommen zwischen Holzlieferländern (FLEGT-Partnerländern) und der EU sowie eines Genehmigungsverfahrens vor, mit dem dazu beigetragen werden soll, dass nur legal geschlagenes Holz und daraus hergestellte Holzprodukte in die EU eingeführt werden.

Im Rahmen dieser Abkommen haben sich die Partnerländer zur Einrichtung eines Kontrollsystems verpflichtet, um die Legalität der ausgeführten Holzprodukte zu gewährleisten. Wenn die Kontrollsysteme in den Partnerländern installiert sind, dürfen ab diesem Zeitpunkt nur noch Holzlieferungen mit einer FLEGT-Genehmigung in Deutschland eingeführt werden. Mit der Ausstellung einer FLEGT-Genehmigung bestätigt die Genehmigungsstelle des Partnerlandes, dass die ausgeführten Holzprodukte legalen Ursprungs sind.

Die BLE und der Zoll arbeiten bei der Einfuhr von Holzlieferungen aus Partnerländern zusammen. Die Prüfung und Anerkennung der vom Importeur der BLE vorzulegenden FLEGT-Genehmigung ist eine Voraussetzung, damit der Zoll die Ladung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft abfertigen kann

Die ersten Holzsendungen, für die eine FLEGT-Genehmigung vorzulegen ist, werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2013 aus den Partnerländern Ghana und Indonesien erwartet.

EU-Holzhandelsverordnung

Ein weiterer Schritt im Rahmen der Umsetzung des "FLEGT-Aktionsplans" ist die EU-Holzhandelsverordnung, Verordnung (EU) Nr. 995/2010 vom 20. Oktober 2010, die ab 3. März 2013 in all ihren Teilen Anwendung findet. Ab diesem Zeitpunkt ist das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag verboten. Die Verordnung regelt die von den Marktteilnehmern anzuwendenden "Sorgfaltspflichten", die Aufgaben von Überwachungsorganisationen und den zuständigen nationalen Behörden eines Mitgliedstaates.

Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse erstmals auf dem Binnenmarkt in den Verkehr bringen, sind verpflichtet nachzuweisen, dass es sich um Holz und Holzerzeugnisse aus legalem Einschlag handelt. Dieser Nachweis ist durch die Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten zu erbringen. Die "Sorgfaltspflichtregelung" beinhaltet unter anderem Informationen zur Art und Herkunft des Holzes, Fakten zum Lieferanten sowie Verfahren zur Einschätzung und Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem Einschlag stammen könnte. Dem Marktteilnehmer steht es frei, eine solche „Sorgfaltspflichtregelung“ selbst zu erstellen oder zu diesem Zweck eine zugelassene Überwachungsorganisation zu beauftragen.

Händler, also Wirtschaftsbeteiligte, die bereits in den Verkehr gebrachtes Holz und gebrachte Holzerzeugnisse auf dem Binnenmarkt verkaufen oder ankaufen, müssen die Rückverfolgbarkeit gewährleisten, indem sie Informationen über ihre Lieferanten und Abnehmer dokumentieren.

Zur Information der Marktteilnehmer, Überwachungsorganisationen und national zuständigen Behörden hat die EU-Kommission ein Dokument veröffentlicht, das Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der EU-Holzhandelsverordnung auflistet. Zur Klärung dieser und weiterer Fragen beabsichtigt die EU-Kommission, im Jahr 2012 Leitlinien zu erlassen.

Holzhandels-Sicherungs-Gesetz

Mit dem Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz (HolzSiG) wurden die in der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Gemeinschaft getroffenen Regelungen in nationales Recht umgesetzt.Voraussichtlich bis März 2013 wird im Rahmen einer Erweiterung des HolzSiG auch eine nationale Umsetzung der
EU-Holzhandelsverordnung erfolgen (Aktueller Gesetzentwurf zur Änderung des HolzSiG)

In Deutschland regelt das HolzSiG insbesondere die Eingriffsbefugnisse und Sanktionsmöglichkeiten der BLE bei zweifelhaften oder ungültigen FLEGT-Genehmigungen sowie bei Zweifeln am legalen Einschlag des Holzes oder an der Anwendung der "Sorgfaltspflichtregelung". Die Eingriffsbefugnisse reichen von der Inverwahrungnahme bis hin zur Beschlagnahme und Verwertung einer eingezogenen Holzlieferung. Die Sanktionsmöglichkeiten der BLE umfassen die Einleitung von Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren bei festgestellten Verstößen gegen gültiges EU-Recht.

Quelle: BLE Website, Text: BLE Website