Design & Manufaktur

Umwelt

Teakholz - Herkunft und Verarbeitung

TEAKHOLZ – DIE WAHL VON MOEBEL KOLONIE SEIT ÜBER 30 JAHREN

"Die Nachhaltigkeit eines Möbelstücks beginnt oft nicht beim Material, sondern bei seiner Lebensdauer."

Produzieren, wo der Rohstoff wächst.



Seit über drei Jahrzehnten arbeitet MOEBEL KOLONIE mit hochwertigem Teakholz. Nicht weil es ein Trend ist, sondern weil wir überzeugt sind, dass Teak zu den langlebigsten und vielseitigsten Möbelhölzern überhaupt gehört.



Viele unserer Möbel entstehen auf Java in Indonesien – dort, wo das Teakholz wächst und wo die Verarbeitung dieses besonderen Materials seit Generationen zum traditionellen Handwerk gehört. Unsere erfahrenen Schreiner fertigen Möbel mit großer Sorgfalt und handwerklichem Können, das man in jedem Detail spürt.



Die Produktion vor Ort ermöglicht kurze Wege zwischen Rohstoff und Verarbeitung und unterstützt gleichzeitig die regionale Wertschöpfung.



VERANTWORTUNG FÜR MENSCH UND UMWELT



Für unsere Möbel verwenden wir ausschließlich Teakholz aus legaler Herkunft und nachhaltiger Aufforstung. Alle verwendeten Hölzer verfügen über einen nachvollziehbaren Herkunftsnachweis.



Unsere Produktionspartner beschäftigen qualifizierte Fachkräfte unter fairen Bedingungen. Viele unserer Schreiner begleiten uns bereits seit vielen Jahren. Kinderarbeit lehnen wir konsequent ab.



Viele unserer Teakmöbel stammen aus Betrieben, die nach dem indonesischen SVLK-System zertifiziert sind und die Anforderungen des europäischen FLEGT-Aktionsplans erfüllen. Damit wird die legale Herkunft des Holzes dokumentiert und transparent nachvollziehbar gemacht.



WARUM TEAKHOLZ SO BESONDERS IST



Teakholz zählt weltweit zu den begehrtesten Hölzern für hochwertige Möbel. Seine natürliche Schönheit, die charaktervolle Maserung und die außergewöhnliche Haltbarkeit machen es seit Jahrhunderten zu einem bevorzugten Werkstoff für Möbel, Innenausbau und den Außenbereich.




  • Außergewöhnlich langlebig

  • Hohe Formstabilität

  • Widerstandsfähig gegenüber Feuchtigkeit

  • Pflegeleicht und wertbeständig

  • Für Innen- und Außenbereiche geeignet

  • Zeitlose und natürliche Ausstrahlung



Mit zunehmendem Alter entwickelt Teakholz eine individuelle Patina und gewinnt oft sogar an Charakter. Genau diese natürliche Entwicklung macht für viele Liebhaber den besonderen Reiz des Materials aus.



TEAKHOLZ IM GANZEN HAUS



Kaum ein anderes Holz ist so vielseitig einsetzbar wie Teak. Es eignet sich für Esstische, Sideboards, Regale, Betten, Kleiderschränke und Badezimmermöbel ebenso wie für Gartenmöbel, Lounges und Outdoorküchen.



Besonders im Badezimmer und im Außenbereich wird Teak aufgrund seiner natürlichen Widerstandsfähigkeit seit vielen Jahren geschätzt. Gleichzeitig bringt es Wärme, Wohnlichkeit und eine natürliche Atmosphäre in Räume, die häufig von Stein, Keramik oder Metall geprägt sind.



PLANTAGENTEAK UND RECYCLED TEAK



Bei MOEBEL KOLONIE verarbeiten wir sowohl hochwertiges Plantagenteak als auch charaktervolles Recycled Teak. Während Plantagenteak durch seine ruhige und gleichmäßige Struktur überzeugt, erzählt Recycled Teak die Geschichte seiner früheren Verwendung und macht jedes Möbelstück zu einem Unikat.



Beide Materialien stehen für Langlebigkeit, Qualität und natürliche Schönheit – die Entscheidung ist meist eine Frage des persönlichen Geschmacks.



TIPP VOM PROFI



Die Nachhaltigkeit eines Möbelstücks beginnt oft nicht beim Material, sondern bei seiner Lebensdauer. Ein hochwertiges Möbel aus Teakholz, das über Jahrzehnte genutzt wird, ist häufig die nachhaltigere Wahl als mehrere kurzlebige Alternativen.



FAZIT



Teakholz verbindet natürliche Schönheit, außergewöhnliche Haltbarkeit und vielseitige Einsatzmöglichkeiten wie kaum ein anderes Holz. In Kombination mit handwerklicher Verarbeitung, nachvollziehbarer Herkunft und individueller Planung entstehen Möbel, die über viele Jahre hinweg Freude bereiten.



Deshalb setzt MOEBEL KOLONIE seit über 30 Jahren auf Teakholz.

SVLK zertifizierte HolzprodukteSVLK zertifizierte Holzprodukte

SVLK zertifizierte Holzprodukte

SVLK & FLEGT – NACHWEISBAR LEGALES TEAKHOLZ

SVLK zertifizierte Holzprodukte

Verantwortung beginnt bei der Herkunft des Holzes.



Bei MOEBEL KOLONIE verwenden wir ausschließlich Teakholz aus legaler und nachvollziehbarer Herkunft. Viele unserer Teakmöbel stammen aus Betrieben, die nach dem indonesischen SVLK-System zertifiziert sind und die Anforderungen des europäischen FLEGT-Aktionsplans erfüllen.



Damit schaffen wir Transparenz entlang der gesamten Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Möbelstück.



WAS BEDEUTET SVLK?



SVLK steht für Sistem Verifikasi Legalitas Kayu und ist das offizielle indonesische Kontrollsystem zur Überprüfung der Legalität von Holzprodukten.



Mit diesem System wird dokumentiert, dass das verwendete Holz aus legaler Herkunft stammt und die geltenden Vorschriften für Forstwirtschaft, Verarbeitung und Export erfüllt.



WAS BEDEUTET FLEGT?



FLEGT steht für Forest Law Enforcement, Governance and Trade und ist ein Aktionsplan der Europäischen Union zur Bekämpfung von illegalem Holzeinschlag und dem Handel mit Holzprodukten unbekannter Herkunft.



Indonesien war das erste Land weltweit, dessen Holzkontrollsystem von der Europäischen Union vollständig anerkannt wurde. Dadurch können zertifizierte Holzprodukte mit dokumentierter Legalität in die Europäische Union exportiert werden.



WARUM IST DAS FÜR UNSERE KUNDEN WICHTIG?



Wer heute Möbel aus Holz kauft, möchte wissen, woher das Material stammt und unter welchen Bedingungen es verarbeitet wurde.




  • Nachvollziehbare Herkunft des Holzes

  • Dokumentierte Legalität der Lieferkette

  • Transparente Herkunftsnachweise

  • Unterstützung nachhaltiger Forstwirtschaft

  • Sicherheit beim Kauf hochwertiger Holzmöbel



Für uns ist die Herkunft des Holzes kein Nebenthema, sondern ein wesentlicher Bestandteil unserer Verantwortung gegenüber Kunden, Umwelt und den Menschen entlang der Lieferkette.



MOEBEL KOLONIE UND TEAKHOLZ SEIT ÜBER 30 JAHREN



Seit mehr als drei Jahrzehnten arbeiten wir mit Teakholz aus Indonesien. Viele unserer Möbel entstehen dort, wo der Rohstoff wächst und wo die Verarbeitung von Teakholz seit Generationen zum traditionellen Handwerk gehört.



Die Kombination aus hochwertigem Teakholz, handwerklicher Verarbeitung, nachvollziehbarer Herkunft und langlebiger Qualität bildet die Grundlage vieler Möbel von MOEBEL KOLONIE.



TIPP VOM PROFI



Die Nachhaltigkeit eines Möbelstücks beginnt oft nicht beim Material, sondern bei seiner Lebensdauer. Ein hochwertiges Möbel aus Teakholz, das über Jahrzehnte genutzt wird, ist häufig die nachhaltigere Wahl als mehrere kurzlebige Alternativen.



FAZIT



SVLK und FLEGT schaffen Transparenz und dokumentieren die legale Herkunft des verwendeten Holzes. Für MOEBEL KOLONIE sind diese Nachweise ein wichtiger Bestandteil unseres Qualitätsanspruchs und unserer Verantwortung im Umgang mit einem wertvollen Naturmaterial.


Mensch und Umwelt
Mensch und Umwelt

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Mensch und Umwelt ist für uns selbstverständlich und ist die Voraussetzung für eine glückliches und erfolgreiches Leben im Miteinander. Wir haben viele Jahre in Indonesien gelebt und kennen, schätzen und achten sowohl diese wunderbaren Menschen als auch dieses schöne Land. Die hoch entwickelte Handwerkskunst gab vor vielen Jahren den Anstoß diesen Lifestyle nach Deutschland zu bringen.

Unsere Mitarbeiter

Viele unserer Mitarbeiter sind seit vielen Jahren bei uns.

Unsere Produkte werden noch in Handarbeit von unseren Schreinern hergestellt. Die Produktionsmethoden sind traditionell. Die Produktionsbedingungen können mit gutem Gewissen als sehr gut bezeichnet werden.

Unsere Mitarbeiter
Hochwertige Möbel
Hochwertige Möbel
Naturmaterialien

Wir verarbeiten Naturmaterialien wie z.B. altes und neues Teakholz sowie Bambus, Seegras, Rattan und andere Naturmaterialien. Unser Teakholz stammt von den Plantagen Indonesiens. Unsere Teakholzmöbel sind SVLK zertifiziert (System Verification Legality Wood) und EU-FLEGT konform.

Naturmaterialien

Infos zum EU-Aktionsplan "FLEGT"

Die EU Kommission hat der Aufnahme von Indonesien in die Liste der FLEGT-Partnerländer (Forest Law Enforcement, Governance and Trade) zugestimmt.
Voraussetzung hierfür war die Anerkennung des indonesischen Lizensierungssystem Sistem Verfikasi Legalitas Kayu (SVLK).

Mit diesem System wird die Legalität des verwendeten Holzes nachgewiesen. Eine Bestätigung, dass das Lizensierungssystem die von Indonesien mit der EU im Voluntary Partnership Agreement (VPA) festgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt, hatte Indonesiens Präsident Joko Widodo bereits am 21. April von der EU Kommission und dem Rat der Europäischen Union im Rahmen eines Besuchs in Brüssel erhalten.

Mit der Entscheidung der EU Kommission können indonesische Holzprodukte künftig ohne die im Rahmen der Europäischen Holzhandelsverordnung (EUTR) festgeschriebenen Dokumente und Einzelnachweise zur Legalität importiert werden.

Wichtige Informationen zum EU-Aktionsplan FLEGT zur vermeidung von illegalem Holzimport

Handel mit Holz aus legalem Einschlag

Die Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung ist auf der Grundlage des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (HolzSiG) zuständig für die Prüfung von FLEGT-Genehmigungen und die Kontrolle von Überwachungsorganisationen sowie von Marktteilnehmern im Rahmen der Anwendung der EU-Holzhandelsverordnung

FLEGT-Genehmigungssystem für Holzeinfuhren aus Partnerländern

Zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und des Handels mit Holzprodukten illegaler Herkunft beschloss die Europäische Union (EU) im Mai 2003 den Aktionsplan zur "Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor" (FLEGT-Forest Law Enforcement, Governance and Trade). Dieser Aktionsplan sieht den Abschluss von freiwilligen Partnerschaftsabkommen zwischen Holzlieferländern (FLEGT-Partnerländern) und der EU sowie eines Genehmigungsverfahrens vor, mit dem dazu beigetragen werden soll, dass nur legal geschlagenes Holz und daraus hergestellte Holzprodukte in die EU eingeführt werden.

Im Rahmen dieser Abkommen haben sich die Partnerländer zur Einrichtung eines Kontrollsystems verpflichtet, um die Legalität der ausgeführten Holzprodukte zu gewährleisten. Wenn die Kontrollsysteme in den Partnerländern installiert sind, dürfen ab diesem Zeitpunkt nur noch Holzlieferungen mit einer FLEGT-Genehmigung in Deutschland eingeführt werden. Mit der Ausstellung einer FLEGT-Genehmigung bestätigt die Genehmigungsstelle des Partnerlandes, dass die ausgeführten Holzprodukte legalen Ursprungs sind.

Die BLE und der Zoll arbeiten bei der Einfuhr von Holzlieferungen aus Partnerländern zusammen. Die Prüfung und Anerkennung der vom Importeur der BLE vorzulegenden FLEGT-Genehmigung ist eine Voraussetzung, damit der Zoll die Ladung in den zollrechtlich freien Verkehr der Gemeinschaft abfertigen kann

Die ersten Holzsendungen, für die eine FLEGT-Genehmigung vorzulegen ist, werden voraussichtlich im Laufe des Jahres 2013 aus den Partnerländern Ghana und Indonesien erwartet.

EU-Holzhandelsverordnung

Ein weiterer Schritt im Rahmen der Umsetzung des "FLEGT-Aktionsplans" ist die EU-Holzhandelsverordnung, Verordnung (EU) Nr. 995/2010 vom 20. Oktober 2010, die ab 3. März 2013 in all ihren Teilen Anwendung findet. Ab diesem Zeitpunkt ist das Inverkehrbringen von Holz und Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag verboten. Die Verordnung regelt die von den Marktteilnehmern anzuwendenden "Sorgfaltspflichten", die Aufgaben von Überwachungsorganisationen und den zuständigen nationalen Behörden eines Mitgliedstaates.

Marktteilnehmer, die Holz und Holzerzeugnisse erstmals auf dem Binnenmarkt in den Verkehr bringen, sind verpflichtet nachzuweisen, dass es sich um Holz und Holzerzeugnisse aus legalem Einschlag handelt. Dieser Nachweis ist durch die Einhaltung bestimmter Sorgfaltspflichten zu erbringen. Die "Sorgfaltspflichtregelung" beinhaltet unter anderem Informationen zur Art und Herkunft des Holzes, Fakten zum Lieferanten sowie Verfahren zur Einschätzung und Reduzierung des Risikos, dass das Holz aus illegalem Einschlag stammen könnte. Dem Marktteilnehmer steht es frei, eine solche „Sorgfaltspflichtregelung“ selbst zu erstellen oder zu diesem Zweck eine zugelassene Überwachungsorganisation zu beauftragen.

Händler, also Wirtschaftsbeteiligte, die bereits in den Verkehr gebrachtes Holz und gebrachte Holzerzeugnisse auf dem Binnenmarkt verkaufen oder ankaufen, müssen die Rückverfolgbarkeit gewährleisten, indem sie Informationen über ihre Lieferanten und Abnehmer dokumentieren.

Zur Information der Marktteilnehmer, Überwachungsorganisationen und national zuständigen Behörden hat die EU-Kommission ein Dokument veröffentlicht, das Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der EU-Holzhandelsverordnung auflistet. Zur Klärung dieser und weiterer Fragen beabsichtigt die EU-Kommission, im Jahr 2012 Leitlinien zu erlassen.

Holzhandels-Sicherungs-Gesetz

Mit dem Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz (HolzSiG) wurden die in der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Gemeinschaft getroffenen Regelungen in nationales Recht umgesetzt.Voraussichtlich bis März 2013 wird im Rahmen einer Erweiterung des HolzSiG auch eine nationale Umsetzung der
EU-Holzhandelsverordnung erfolgen (Aktueller Gesetzentwurf zur Änderung des HolzSiG)

In Deutschland regelt das HolzSiG insbesondere die Eingriffsbefugnisse und Sanktionsmöglichkeiten der BLE bei zweifelhaften oder ungültigen FLEGT-Genehmigungen sowie bei Zweifeln am legalen Einschlag des Holzes oder an der Anwendung der "Sorgfaltspflichtregelung". Die Eingriffsbefugnisse reichen von der Inverwahrungnahme bis hin zur Beschlagnahme und Verwertung einer eingezogenen Holzlieferung. Die Sanktionsmöglichkeiten der BLE umfassen die Einleitung von Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren bei festgestellten Verstößen gegen gültiges EU-Recht.

Quelle: BLE Website, Text: BLE Website